Bevor Sie sich mit dem Unterschied zwischen ALG1 umgangssprachlich auch Arbeitslosengeld und ALG2 umgangssprachlich auch Hartz IV auseinandersetzten, sollten sie zuerst verstehen was genau eigentlich ALG1 und ALG2 ist.
ALG1 (Arbeitslosengeld 1)
Unter ALG1 versteht man, wie bereits erwähnt das Arbeitslosengeld. Anspruch auf ALG1 (Arbeitslosengeld) haben Personen die eine bestimmte Zeit in Arbeit waren ihren Lebensunterhalt ohne Staatliche Hilfe bestritten haben und aktiv in die Staatliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Und genau so ist ALG1 das Arbeitslosengeld auch zu verstehen, ALG1 ist eine Staatliche Versicherungspolice die bei unverschuldetem Arbeitsverlust in Kraft tritt sofern die betroffene Person den Antrag auf Alg1 in der dafür festgesetzten Frist bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellt. Nach der Berechnung der Ihnen zustehenden Leistungen, Erwerbslosen mit Kind stehen 67% Ihres bisherigen Verdienstes zu einem Erwerbslosen ohne Kind immerhin noch 60%. Wird ihr Antrag bewilligt werden ihnen die Leistungen anhand eines Bewilligungsschreibens bestätigt und die Leistungen fortan für die Zeit der Arbeitslosigkeit gezahlt.Besonderheiten des ALG1 (Arbeitslosengeld) ist zum einen, dass es im Gegensatz zu ALG2 (Hartz4) nicht gekürzt werden darf aber dennoch muss der Arbeitssuchende aktiv nach Arbeit suchen und gegebenenfalls auch auf Angebote der Agentur für Arbeit zurückgreifen. Der Anspruch auf ALG1 gilt nur einen bestimmten Zeitraum, in Ausnahmefällen kann dieser auch verkürzt oder gestrichen werden. Sollte der Arbeitslose nach Ablauf dieser Zeit keine neue Arbeitsstelle gefunden haben muss Antrag auf ALG2 gestellt werden um weiterhin zumindest die Grundversorgung zu sichern.
ALG2 (Hartz IV)
ALG2 oder besser bekannt als Hartz IV bezeichnet in Deutschland die Grundversorgung, ALG2 setzt sich aus der ehemaligen Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe zusammen. Die Grundversorgung richtet sich an Geringverdiener, die so ihre Grundversorgung sichern können, an Menschen die längere Zeit ohne Arbeit sind, Krank und oder Erwerbsunfähig sind. ALG2 wird nach einem festen Regelsatz der sich nach der Anzahl und dem Alter der im Haushalt lebenden Personen richtet gezahlt. In bestimmten Fällen wie beispielsweise während einer Schwangerschaft oder bei Bedarf aufwändiger Ernährung wegen Krankheit werden auch Sonderleistungen nach Antragstellung des Hilfebedürftigen gezahlt. Um den Ansprüchen von ALG2 zu unterliegen müssen strenge Meldepflichten bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingehalten werden, auch muss die betroffene Person ständig um einen neuen Arbeitsplatz bemüht sein und dieses auch in Form von Bewerbungsunterlagen belegen können. ALG2 kann jederzeit vom zuständigen Sachbearbeiter bei nicht Einhaltung der Vereinbarungen oder Missachtung der Meldepflicht gekürzt, einbehalten oder im extremen Fall sogar gestrichen werden. Der Unterschied zwischen ALG1 und ALG2 liegt also im Wesentlichen an der Art der Umstände und den daraus resultierenden Ansprüchen. ALG1 dient als Versicherung oder auch Auffangpolster für Arbeitnehmer die unverschuldet Arbeitslos werden, ALG1 soll verhindern, dass die Betroffenen Personen zu Schuldnern werden oder liebgewonnene Sachen durch diesen unverschuldeten Zustand verlieren. Arbeitslosengeld wird nur an Personen die selbst bereits in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben ausgezahlt, der Zeitraum für die Leistungen ist begrenzt aber die Zahlungen dafür deutlich höher.
Der Unterschied zwischen den beiden Bezügen
ALG2 dagegen ist eher auf den Dauerbezug oder bzw. den langfristigen Bezug ausgelegt, es richtet sich an Geringverdiener, Langzeitarbeitslose, Kranke und Erwerbsunfähige, die langfristig auf den Bezug von ALG2 der Grundsicherung angewiesen sind. Auch bei ALG2 ist es das Ziel den Arbeitslosen in Arbeit zu vermitteln, allerdings wird bei ALG2 viel mit Bildungsmaßnahmen und sogenannten 1,50 Euro Jobs gearbeitet. Egal in welcher Situation Sie sich befinden sollten Sie sich bei der örtlichen Agentur für Arbeit über Ihre Ansprüche Informieren.
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4. September 2011
Wirtschaft